Der Bedeutung der Reiseversicherung

Schützen Sie sich vor bestimmten finanziellen Risiken und Verlusten, die auf Reisen auftreten können.

  • Mit der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung erstatten wir Ihnen die nicht erstattungsfähigen*, im Voraus bezahlten Reisekosten (bis zur Höhe der Versicherungssumme), wenn Ihre Reise aus einem versicherten Grund storniert oder unterbrochen wird.
  • Je nach dem von Ihnen abgeschlossenen Reiseschutz leisten wir wichtige Hilfe in einem medizinischen Notfall, entschädigen Sie für Verluste bei einer versicherten Reiseverspätung oder bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks. Außerdem helfen wir Ihnen auch in weiteren Situationen aufgeführt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
*Nicht erstattungsfähige Kosten können im Voraus geleistete Kautionen oder Zahlungen für Dienstleistungen sein, die Sie bei Air Transat erworben haben. Diese würden verloren gehen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund vor der Abreise stornieren müssten.

Warum Allianz Partners ?

  1. Mit mehr als 50 Jahren an Erfahrung ist Allianz Partners ein weltweiter Marktführer auf dem Gebiet der Reiseversicherung und Assistance.
  2. Die Notfallzentrale der Allianz Partners steht an 7 Tagen die Woche und 24 Stunden rund um die Uhr zur Verfügung.
  3. Die Reiseversicherung der Allianz Global Assistance deckt die Notfallkosten, Unfälle, Diebstahl und Verlust von Reisegepäck sowie medizinische Auslagen ab.
  4. Die Reiseversicherung wird als Option bei der Buchung Ihrer Reise angeboten. Wenn Sie diese in den Warenkorb legen, ist Ihre Reise abgesichert, sobald Ihre Bestellung bezahlt ist.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, von den Vorteilen der Reiseversicherung bis hin zur Meldung eines Versicherungsfalls.

Häufig gestellte Fragen

    • Diese Reiseversicherung ist für Sie gedacht, wenn Sie als Einzelperson auf der Website von Air Transat ein oder mehrere Flugtickets für eine Reise zu einem von Air Transat angebotenen Zielort buchen (mit Ausnahme von Reisezielen, die gemäß Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind) und sich gegen Ereignisse absichern möchten, die unvorhersehbar sind und die vor oder während Ihrer Reise eintreten können.
      Um die Versicherung abschließen zu können, muss Ihre Wohnsitz in Deutschland liegen und Ihre Reise darf eine maximale Dauer von 31 tage nicht überschreiten.

      Diese Versicherung ist nicht für Sie geeignet, wenn:

      • Ihre Reise länger dauert als 31 tage
      • Sie während Ihrer Reise an bestimmten Extremsportarten oder Sportwettbewerben teilnehmen
      • Sie mehrere Reisen innerhalb eines Jahres versichern möchten
      • Ihre Reise bereits begonnen hat
      • Ihre Reise in ein Land führt, das gemäß Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist
      • Sie bereits durch einen anderen Reiseschutz mit denselben Leistungen versichert sind
    • Abhängig von Ihrem gewählten Reiseschutz bietet Ihnen dieser Absicherung für eine Reihe von Situationen, die vor oder während Ihrer Reise auftreten können. Diese Reiseversicherung leistet bei:

      • Stornierung der Reise
      • Unterbrechung der Reise
      • Medizinische Nofallbehandlung und Krankentransport
      • Beschädigtem, verlorenem, gestohlenem oder verspätetetem Reisegepäck
      • Reiseverspätung
      Hinweis: Nicht jeder Reiseschutz umfasst alle hier aufgeführten Leistungen. Bitte lesen Sie die entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
    • Die Reiseversicherung gilt nur für die Personen, die auf dem Versicherungsschein als versicherte Personen genannt werden. Familienmitglieder und/oder Mitreisende sind nicht versichert, es sei denn, sie sind im Versicherungsschein genannt.
    • Die Reiseversicherung wird als Option bei der Buchung Ihrer Reise angeboten. Wenn Sie diese in den Warenkorb legen, ist Ihre Reise abgesichert, sobald Ihre Bestellung bezahlt ist.
    • Bitte beachten Sie die Widerrufsbelehrung, die Sie bei Versicherungsabschluss erhalten haben.
    • Die Versicherungsschein-Nummer finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, oder in der Versicherungsbestätigung, die Ihnen nach Abschluss der Versicherung zugeschickt wurde.
    • Die Übersicht über die Leistungen Ihres Reiseschutzes finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Sie mit Ihrer Bestätigungs-E-Mail erhalten haben. Bitte lesen Sie diese. Dort finden Sie alle Einzelheiten zu Ihrem Versicherungs-Vertrag, einschließlich der Leistungen, maximalen Versicherungssummen, versicherten Ereignisse und Ausschlüsse.
    • Ich möchte nicht mehr reisen. Bekomme ich die Kosten erstattet?

      Nein, das ist kein versichertes Ereignis. Die Reiseversicherung deckt die Kosten nicht ab, wenn Sie Ihre Meinung über eine Reise ändern.

      Mein Flug wurde gestrichen. Bekomme ich die Kosten für mein Ticket erstattet?

      Nein, die Reiseversicherung deckt keine Flugannullierung durch die Fluggesellschaft ab, auch nicht im Falle eines Streiks. Nur bei einer Stornierung des Flugtickets durch Sie aus einem versicherten Grund ist eine Erstattung durch Ihre Reiseversicherung möglich.
      Im Falle einer Flugannulierung durch die Fluggesellschaft wenden Sie sich bitte direkt an den Kundendienst der Fluggesellschaft, um eine Erstattung zu erhalten.

      Ich habe eine Vorerkrankung, die mich am Reisen hindert. Kann ich meine Reise stornieren und mir die Kosten erstatten lassen?

      Die Rückerstattung bei Stornierung aufgrund einer bereits bestehenden Erkrankung hängt von Ihrem Wohnsitzland und dem Status der Erkrankung zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Reiseversicherung ab. Bitte lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    • Ich habe meinen Flug wegen einer Verspätung des öffentlichen Nahverkehrs verpasst, mit dem ich zum Flughafen gefahren bin. Bin ich durch die Versicherung gedeckt?

      Ja, wenn Sie Ihren Flug aufgrund einer Verspätung eines Beförderungsunternehmens (z. B. Flug, Zug oder Bus) oder des öffentlichen Nahverkehrs verpassen, haben Sie Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Beförderungskosten, die Ihnen entstanden sind, um entweder Ihr Ziel zu erreichen oder nach Hause zurückzukehren.
      Eine vollständige Liste der versicherten Ereignisse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

      Ich habe meinen Flug verpasst, weil ich verschlafen habe. Bin ich durch die Versicherung gedeckt?

      Nein, die Versicherung sieht keine Erstattung vor, wenn Sie Ihren Flug aufgrund eigener Verspätung verpassen.

      Mein Flug ist verspätet. Bin ich versichert?

      Wenn Ihr Flug verspätet ist, können Sie sich die Kosten für Unterkunft, Transport und Verpflegung während der Wartezeit erstatten lassen. Informationen über die Mindestverspätung, die für eine Erstattung erforderlich ist, finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
      Dieser Versicherungsschutz ist eine Ergänzung zu den von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Lösungen.

    • Mein Gepäck wurde während der Reise beschädigt, ging verloren oder wurde gestohlen: Wofür bin ich versichert?

      Wenn Ihr Gepäck während Ihrer Reise verloren geht, beschädigt oder gestohlen wird, werden Ihnen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Gepäcks erstattet. Die detaillierten Bedingungen und Ausschlüsse können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

      Mein Gepäck ist verspätet, wofür bin ich versichert?

      Wenn Ihr Gepäck von der Fluggesellschaft verspätet eintrifft, werden Ihnen die Kosten für den Kauf notwendiger Gegenstände bis zur Ankunft des Gepäcks erstattet. Informationen über die Mindestverspätung, ab der eine Erstattung möglich ist, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
      Dieser Versicherungsschutz ergänzt die von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Lösungen.

    • Sichert die Versicherung medizinische Kosten im Ausland ab?

      Der Versicherungsschutz für medizinische Notfälle bietet Ihnen Folgendes:

      • Erstattung unvorhergesehener medizinischer Notfallkosten, die Ihnen während Ihrer Auslandsreise entstehen können, wie z. B. ein Besuch bei einem örtlichen Arzt im Falle eines geringfügigen Gesundheitsproblems (Gastroenteritis, Halsschmerzen...), medizinische Tests und/oder Medikamente, die von einem örtlichen Arzt verschrieben werden (Bluttests, Röntgenuntersuchungen...), zahnärztliche Notfallkosten, z. B. im Falle von starken Zahnschmerzen
      • Übernahme der Krankenhauskosten, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder eines schweren Gesundheitsproblems stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden müssen (Krankenhauskosten, Operationen, Untersuchungen...)
      • Übernahme der Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zu einer geeigneten Einrichtung sowie für den medizinischen Rücktransport zu Ihrem Wohnort nach einer versicherten Krankheit oder Verletzung

      Kann ich einen Kranken-Rücktransport in mein Heimatland beantragen, wenn ich während meiner Reise gesundheitliche Probleme habe?

      Alle Entscheidungen über einen Kranken-Rücktransport müssen von medizinischem Fachpersonal getroffen werden. Wenn Sie ernsthaft erkranken, sich verletzen oder ein medizinisches Leiden entwickeln, müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person uns (den medizinischen Assistenzdienst von Allianz Partners) kontaktieren. Wir müssen alle Transportvorkehrungen im Voraus treffen. Wenn wir den Transport nicht genehmigt und arrangiert haben, zahlen wir nur bis zu dem Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn wir die Vorkehrungen getroffen hätten. Wir übernehmen keine Verantwortung für Transportmaßnahmen, die wir nicht genehmigt oder arrangiert haben.

      Bitte beachten Sie:

      • Eine Verstauchung oder eine Erkältung reichen nicht aus, um eine medizinische Evakuierung oder einen Rücktransport zu rechtfertigen.
      • Ein Transport ist nur möglich, wenn sich Ihr Zustand stabilisiert hat und/oder wenn Sie transportfähig sind.

      Wie kontaktiere ich die medizinische Assistance von Allianz Partners?

      Der medizinische Assistenzdienst von Allianz Partners ist +49.89.6 24 24-245 erreichbar. Sie können uns auch unter notfall-reise@allianz.com erreichen.

    • Gibt es Ausschlüsse für meinen Versicherungsvertrag?

      Ja, es gibt Ausschlüsse in Ihrem Versicherungsvertrag. Dabei handelt es sich um bestimmte Situationen oder Umstände, unter denen der Versicherungsschutz nicht gilt. Zu den üblichen Ausschlüssen gehören risikoreiche Aktivitäten wie Extremsportarten, oder Kriegshandlungen oder Terrorismus. Die allgemeinen Ausschlüsse und die besonderen Ausschlüsse für die einzelnen Versicherungssparten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    • Am schnellsten und einfachsten können Sie einen Versicherungsfall melden, indem Sie die Website www.allianz-reiseschutz.deSie werden zu einer neuen Website weitergeleitet. Es wird ein neues Fenster geöffnet.. Für die Meldung benötigen Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Versicherungsschein-Nummer sowie Ihr Abreisedatum oder das Datum, an dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.
      Sie können uns auch unter +49.89.6 24 24-460 erreichen.

      Sie können auch allyz, Ihren digitalen Reisebegleiter, herunterladen. So können Sie von unterwegs auf Ihre Leistungen zugreifen, rund um die Uhr Hilfe erhalten und einen Versicherungsfall schnell einreichen.

      Bevor wir Ihren Anspruch prüfen können, benötigen wir die entsprechenden Unterlagen. Nach erfolgreicher Meldung Ihres Versicherungsfalls, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.

    • Die Versicherungsschein-Nummer finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, oder in der Versicherungsbestätigung, die Ihnen nach Abschluss der Versicherung zugeschickt wurde.
    • Anhand der eingereichten Belege können wir Ihren Anspruch überprüfen. Ohne diese können wir mit der Prüfung nicht beginnen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Art und dem Grund Ihres Versicherungsfalls ab. Zu den Unterlagen können Quittungen, Mitteilungen und Rechnungen Ihrer Reiseanbieter, medizinische Unterlagen, Polizeiberichte, Fotos usw. gehören.
    • Häufige Gründe für die Ablehnung von Versicherungsfällen sind unter anderen:

      • Die Begründung für Ihren Anspruch entspricht nicht den im Versicherungsbedingungen genannten Anforderungen.
      • Die Begründung für Ihren Anspruch ist in den Versicherungsbedingungen unter "Allgemeine Ausschlüsse" aufgeführt.
      Es ist wichtig, dass Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen, bevor Sie eine Reise antreten oder einen Versicherungsfall einreichen, um zu verstehen, was abgesichert ist und was nicht.