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Reisen mit Lebensmitteln

Der Transport von Lebensmitteln unterliegt einer Vielzahl von Vorschriften. Dieser Abschnitt enthält hilfreiche Links und Informationen, die Sie bei der Entscheidung, was Sie Ihren Angehörigen von Ihren nächsten Reise mitbringen, unterstützen und Ihnen erläutern, wie Sie das gestalten.

Lebensmittel, die nach Kanada eingeführt werden, müssen den Vorschriften der Canadian Food Inspection Agency entsprechen.

Lebensmittel, die aus Kanada ausgeführt werden, müssen den Vorschriften des Bestimmungslandes entsprechen. Da bestimmte Artikel verboten sein oder örtlichen Zollgebühren unterliegen können und um die Beschlagnahme durch die örtlichen Behörden zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich für Informationen an Ihr Reisebüro oder das Konsulat Ihres Ziellandes zu wenden.

Bitte besuchen Sie für weitere Informationen die DEFRA-Website Wird in einem eigenen Fenster geöffnet.

Der Transport von Olivenöl an Bord von Air Transat unterliegt Beschränkungen, um ein Auslaufen, das das Flugzeug beschädigen oder gefährden könnte, zu verhindern.

  • Die Flasche muss entsprechend den in dem Kasten unten angegebenen Verpackungsverfahren verpackt werden. Um ein Auslaufen unter Druck zu verhindern, müssen 5 % der Flasche leer sein.
  • Gebühren für ein Überschreiten der Menge werden berechnet, wenn die Freimenge/das Freigewicht/die Freigröße überschritten werden.

Air Transat kann nicht für die zolltechnische Zulässigkeit von ein- und ausgeführten Lebensmitteln auf unseren Flugzeugen garantieren. Air Transat haftet nicht für Schäden oder undichte Stellen an Lebensmitteln bzw. den Behältern, die während der Gepäckabfertigung auftreten.

Lebensmittel richtig verpacken

  • In einem stabilen, dichten Kunststoffbeutel mit Reißverschluss oder Clip
  • In einen zweiten stabilen, dichten Kunststoffbeutel mit Reißverschluss oder Clip legen
  • Kann in eine stabile Box mit oder ohne Schutzschicht innen (z. B. Schaumstoff) gelegt werden, zugeklebt und mit einem Namensschild versehen werden

Wenn die Lebensmittel richtig verpackt sind und entsprechend den Zoll- und Sicherheitsbestimmungen gepackt wurden, werden sie als Handgepäck oder Freigepäck angenommen. Übergepäckgebühren können anfallen.

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