Gewicht - Abmessungen

Freimengen für Kabinengepäck und aufgegebenes Gepäck

Allgemeine Informationen zu Gepäck

Denken Sie daran, die Abmessungen und das Gewicht Ihres aufgegebenen Gepäcks und Ihres Handgepäcks zu überprüfen. Wenn Ihr Gepäck die zulässige Größe und/oder das zulässige Gewicht überschreitet, fallen zusätzliche Gebühren an.

  • Abmessungen für
    Handgepäck

    Höchstmaße eines Handgepäck: 40 cm lang, 23 cm breit und 55 cm hoch (1 pro Passagier).

    Höchstmaße eines persönlichen Gegenstand: 43 cm lang, 13 cm breit und 31 cm hoch (1 pro Passagier).

  • Abmessungen für aufgegebene Gepäck und übergroße

    Maximal zulässige Abmessungen: 158 cm groß im Längenmaß (Läge + Breite +Höhe) .

    Übergroßes Gepäck: Falls Ihr Gepäckstück diese Größe (bis zu einem Maximum von 292 cm) überschreitet, fällt eine zusätzliche Gebühr von 80 € (100 $ CA / 100 $ US / 65 £) an.

  • Gewicht für aufgegebene Gepäck und übergewichtig

    Zulässiges Höchstgewicht: 23 kg pro aufgegebene Gepäck.

    Übergewicht: Falls Ihr Gepäckstück das zulässige Gewicht (bis zu einem Maximum von 32 kg) überschreitet, fällt eine zusätzliche Gebühr von 80 € (100 $ CA / 100 $ US / 65 £) an.

Falls ein Gepäckstück sowohlübergroß als auch übergewichtig ist, fallen beide Gebühren an. Beachten Sie bitte Gebühren für Übergewicht oder Übergrößenicht im Voraus bezahlt werden können und am Flughafen bezahlt werden müssen.
 

Welche Artikel sind in der Kabine erlaubt?

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Hilfreiche Links zu Gepäck

Zusätzliche Informationen

  • Die Tarifangaben sind fest und werden in der unten angezeigten Währung berechnet. An den Schaltern von Air Transat werden ausschließlich Kreditkarten von Visa, MasterCard oder American Express akzeptiert.

  • Um sicherzustellen, dass Ihr Gepäck mit Ihnen reist, legen Sie uns bitte all Ihr aufgegebenes Gepäck am Abflughafen beim Check-in vor. Air Transat ist nicht verantwortlich für Gepäck, das zu diesem Zeitpunkt nicht aufgegeben wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, einschließlich Arzneimitteln oder medizinischen Geräten, Geldmittel, Schmuck, Tafelsilber, Elektronik, Laptops, Audio- und Videogeräte, begebbare Papiere, Wertpapiere, Muster von Geschäftsdokumenten oder andere Wertgegenstände (außer Kleidung), dürfen nicht als aufgegebenes Gepäck angenommen werden. Derartige Gegenstände, die in aufgegebenem Gepäck deklariert oder gefunden werden, müssen entfernt werden, bevor die entsprechenden Gepäckstücke von der Fluggesellschaft zum Transport akzeptiert werden.  

    Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden an zerbrechlichen, Wert- oder verderblichen Gegenständen, bei denen solche Schäden in der Natur bzw. in vorhandenen Defekten des betroffenen Gegenstands liegen. Unzureichend oder unpassend verpackte Gegenstände werden nach Ermessen der Fluggesellschaft angenommen. Eine Kompensation für diese angenommenen Gegenstände kann aus vorhergenannten Gründen verweigert werden.

    Die Fluggesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für die Lieferverzögerung von verderblichen Gegenständen, die als aufgegebenes Gepäck angenommen wurden, außer die Fluggesellschaft hat nicht alle angemessenen Maßnahmen getroffen, um solch eine Verzögerung zu verhindern.

    Es wird dringend empfohlen, dass Sie vor Ihrer Reise eine Reisegepäckversicherung abschließen, die all diese Gegenstände abdeckt, insbesondere wenn der Wert des Gegenstands über dem im Montrealer Übereinkommen festgelegten Wert liegt.

    Air Transat ist bemüht, Ihr aufgegebenes Gepäck auch auf Ihrem Flug zu transportieren. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck (aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen) jedoch auf einem späteren Flug befördert werden müssen, dürfen wir Ihnen versichern, dass es Ihnen kostenfrei und so schnell wie möglich zugestellt wird, außer die entsprechenden Gesetze verlangen von Ihnen die Anwesenheit bei der Verzollung.